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1. Allgemeines

Die vorliegenden, allgemeinen Verkaufsbedingungenen betreffen jedes Verkaufsangebot bezüglich Güter und Dienstleistungen.
Der Besteller bestätigt, dass er die AGB gelesen hat und sie im Falle einer Bestellung akzeptiert.
Alle anderen, allgemeinen Verkaufsbedingungenen müssen vom XProtec Swiss akzeptiert und unterschrieben werden.

2. Hinweis

Die in den Katalogen, Bedienungsanleitungen und anderen Dokumenten, sowie in elektronischer Form enthaltenen Informationen, haben eine informative Bedeutung.

3. Offerte

Die Preise, die auf der Offerte angegeben werden, sind maximal 3 Monate lang gültig.
Die Preise werden ohne Mehrwertsteuer angegeben. Die Mehrwertsteuer und / oder andere ähnliche Abgaben, die zu diesem Zeitpunkt fällig werden, werden zum aktuellen Tarif dazu berechnet.
Die Verpackungs- und Lieferungskosten werden separat auf der Offerte angeben.

4. Bestellung

Alle Bestellungen (einschließlich jene per Telefon, Email und Fax) haben erst eine bindende Wirkung, wenn Sie von uns schriftlich bestätig worden sind.
Die Bestellung muss Folgendes beinhalten: die Menge, der Artikel, die Referenzen, der vereinbarte Preis, die betreffende Offerten-Nummer und die Lieferadresse.
Alles, was bezüglich der Bestellung hinzugefügt oder abgeändert wird, muss vom Verkäufer bestätigt werden.
Falls bei einer vorhergehenden Bestellung der Käufer seiner Zahlungsaufforderung nicht nachgekommen ist (entweder die Zahlungsfrist wurde nicht eingehalten oder der Rechnungsbetrag wurde nicht vollständig überwiesen), kann der Verkäufer die Annahme einer weiteren Bestellung verweigern, außer der Käufer macht eine Vorausbezahlung. Bei Vorausbezahlung wird kein Skonto gewährt.
Jede Bestellung, die vom Verkäufer bestätigt wurde und eine Frist von 48 Stunden innerhalb von Werktagen überschritten hat, kann nicht mehr annulliert und abgeändert werden.

5. Lieferung

Die Lieferung  bezieht sich auf die Angaben, die auf unserer Auftragsbestätigung aufgeführt werden; unter Vorbehalt der Einhaltung der Zahlungsbedingungen.
Die Lieferfristen werden auf unserer Auftragsbestätigung gemäß der Lieferkapazität zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung bekannt gegeben und sind ohne Gewähr und in keinem Fall vertragsbindend.
Bei unvorhersehbaren Veränderungen können wir für deren Einhaltung keine Garantie übernehmen und werden Sie so schnell wie möglich über die daraus entstehenden Konsequenzen informieren.
Jede Lieferungsverzögerung aufgrund von Umständen außerhalb der Kontrolle des Verkäufers kann weder ein Motiv zur Stornierung der Bestellung  noch zu einer Schadensersatzzahlung sein.
Der Verkäufer kann für Schäden, die aus diesen Verzögerungen entstehen, nicht haftbar gemacht werden.
Der Verkäufer ist nicht haftbar bei höherer Gewalt und bei folgenden Ereignissen: lock-out, Streik, Epidemie, Krieg, Beschlagnahmungen, Brand, Überschwemmung, Werkzeugschaden, Transportverzögerungen oder jeglicher andere Grund der zu Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit des Verkäufers oder seiner Zulieferer führt.
Der Verkäufer informiert den Käufer so schnell wie möglich bei oben genannten Fällen und Ereignissen.
Bei jeglicher Lieferungsverzögerung (Gründe siehe oben) behält sich der Verkäufer vor den Verkaufsvertrag zu stornieren oder die Lieferungsfristen zu verlängern.
In diesem Fall hat der Käufer kein Anrecht auf Schadenersatzzahlungen.
In jedem Fall wird der Verkäufer keine Ware ausliefern wenn die Rechnung der vorhergehenden Rechnung noch nicht bezahlt worden ist.
Die Transportkosten werden separat auf der Offerte angegeben.

6. Versand

Die Transportmodalitäten werden vom Verkäufer so ausgewählt, dass die bestmöglichste Zusendung gewährleistet werden kann.
Bei Sonderwünschen werden Sie gebeten diese dem Verkäufer schriftlich mitzuteilen.
Der Transport, auch wenn er durch uns und mit unseren eigenen Transportmitteln durchgeführt wird, erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Bestellers selbst wenn die Ware zurückgesandt wird.
Wird der Transport von uns selbst ausgeführt, übernehmen wir für Schäden, deren Eintritt wir zu vertreten haben, nur dann die Haftung, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
Der Käufer wird gebeten bei Warenannahme die gelieferten Produkte bezüglich der Anzahl und des Zustands zu überprüfen.
Bei Schäden, bei Verlust oder bei Warenmängel muss der Käufer bei Entgegennahme der Ware die Ware kontrollieren und auf dem dafür vorgesehenen Lieferschein des Transporteurs die Reklamationen zu notieren (mit Stempel, Unterschrift und Datum, ausgefüllt von der dafür zuständigen Person an der Rezeption). Innerhalb von 48 Stunden nach Annahme der Ware muss der Käufer dem Transporteur mit einem Einschreibebrief mit Rückschein diese Angaben zukommen lassen. Der Käufer schickt dann noch dem Verkäufer denselben Brief innerhalb von 48 Stunden.
Es obliegt dem Käufer alle notwendigen Beweisstücke bezüglich der festgestellten  unsichtbaren Mängel  oder der nichtvollständigen Lieferung unaufgefordert vorzulegen oder nachzuliefern.
Er verpflichtet sich unserem Unternehmen freien Zugang zum Objekt zu gewähren damit wir die Mängel feststellen und beheben können.
Wird dieser Zeitraum überschritten können Reklamationen nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Die Bestätigung des Mangels durch den Verkäufer verpflichtet ihn nur die beschädigten beziehungsweise nicht verwendbaren Artikel  zu seinen Lasten zu ersetzen. Dagegen hat er In diesem Fall kein Anrecht auf Bezahlung von Verdienstausfall  und/oder auf Schadenersatzzahlungen.

7. Rücksendung von Waren

Jegliche Warenrücksendung benötigt eine offizielle Vereinbarung zwischen unserem Unternehmen und dem Kunden. In diesem Fall trägt der Kunde die Kosten und die Risiken der Rücksendung.
Eine Rücksendung der Ware wird nur innerhalb von 8 Tagen nach Warenempfang  akzeptiert,  falls nichts anderes vereinbart wurde.
Jegliche Warenrücksendung erfordert unsere Zustimmung. Die Ware darf nicht benutzt worden sein, muss in unversehrtem Zustand sein, und in dem Zustand, in dem sie geliefert worden ist, zurückgesendet werden.
Die zurückgesandten Waren müssen mit einem Rücksendeschein, der von unserem Unternehmen ausgestellt wurde, und in dem Zustand, in dem die Ware an den Kunden gelieferten worden ist,  zurückgesendet werden. Die Ware muss in der Originalverpackung und an die im Rücksendeschein angegebene Adresse zurückgesendet werden.
Falls die Ware zurückgeschickt wird und nicht im vom Kunden beschriebenen Zustand bei uns ankommt, wird die Ware im aktuellen Zustand  fotografiert und postwendend an den Kunden zurückgeschickt. Die anfallenden Portokosten trägt der Kunde. Jegliche Sonderbestellung kann nicht zurückgenommen werden.

8. Bezahlung

Unsere Rechnungen müssen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Skonto bezahlt werden.
Falls die Rechnung zum Fälligkeitsdatum nicht vollständig bezahlt worden ist, behält sich der Verkäufer das Recht vor die laufenden Bestellungen  zu annullieren oder zu suspendieren.
Die Verzugsstrafen  werden in dem Fall angewendet wenn die fälligen Summen in einem Zeitraum von 20 Tagen nach dem auf der Rechnung erscheinenden Rechnungsdatum noch nicht überwiesen worden sind.
Die monatlichen Verzugszuschläge werden für die rückständigen Beträge berechnet, ohne Kapitalisierung, je Verzugszinstag, unter Prorata temporis Anwendung des Zinssatzes von 6% pro Jahr.
Bei anfälligen Beitreibungen werden CHF 45.- pro nicht bezahlter Rechnung fällig, sowie CHF 25.- pro Mahnschreiben. Diese Kosten werden zusätzlich fakturiert.
Wenn der Verkäufer sich gezwungen sieht juristische Schritte einzuleiten, übernimmt damit der Käufer alle dadurch entstehenden Kosten.
Falls der Kaufvertrag aufgrund eines Zahlungsverzuges aufgelöst wird, werden die vom Käufer bereits entrichteten Summen vom Verkäufer nicht zurückerstattet.

9. Garantieleistung

Die Garantien, die der Fabrikant gewährt, werden produktspezifisch vom Verkäufer weitergegeben und können vom Verkäufer nicht verändert werden.
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, beläuft sich der Garantiezeitraum auf 1 Jahr, bei sachgemäßer Behandlung ab dem Zeitpunkt der Lieferung.
Der Fabrikant entscheidet, ob die versteckten und sichtbaren Mängel von der Garantie übernommen werden oder nicht.
Die einzige Verpflichtung, die dem Verkäufer im Rahmen der Garantie obliegt, ist der kostenlose Ersatz oder die Reparatur der Ware ohne weitere Leistung oder Entschädigungszahlungen, falls der Hersteller damit einverstanden ist.
Produkte müssen gemäß der Vorgaben von XProtec Swiss behandelt, verwendet und gelagert werden. Dazu zählt insbesondere die Reinigung und pflegliche Behandlung der Produkte, ihre Lagerung und Verwendung am Standort des Kunden sowie die entsprechende Sorgfalt bei der Produktnutzung. Eventuelle aufgrund einer Missachtung der Vorgaben von XProtec Swiss durch den Kunden entstehende Kosten, sind durch diesen zu tragen. Solche Kosten werden separat in Rechnung gestellt.
Die Garantie kann nicht angewendet werden, wenn die Schäden durch falsche Handhabung oder schlechte Wartung entstanden sind.
Die einzige Verpflichtung, die dem Verkäufer im Rahmen der Garantie obliegt, ist der kostenlose Ersatz oder die Reparatur der Ware ohne weitere Leistung oder Entschädigungszahlungen, falls der Hersteller damit einverstanden ist.
Leistungen innerhalb der Garantiezeit führen nicht zu einer Verlängerung der Garantiedauer. Falls der gekaufte Gegenstand nicht verwendbar ist, kann der Käufer im Rahmen dieser Garantie keine Entschädigung einfordern.
Die Reklamationen bezüglich der versteckten und sichtbaren Mängel der gelieferten Ware müssen entweder mit einer E-Mail mit Bitte um Empfangsbestätigung oder mit einem Einschreibebrief mit Rückschein spätestens 8 Tage nach Lieferung der Ware (Lieferdatum auf dem Lieferschein) mitgeteilt werden.
Es obliegt dem Käufer alle notwendigen Beweisstücke bezüglich der festgestellten unsichtbaren Mängel unaufgefordert vorzulegen oder nachzuliefern.
Er verpflichtet sich unserem Unternehmen freien Zugang zum Objekt zu gewähren damit wir die Mängel feststellen und beheben können.
Jegliche Warenrücksendung benötigt eine offizielle Vereinbarung zwischen unserem Unternehmen und dem Kunden.
Jegliche Warenrücksendung erfordert unsere Zustimmung. Die Ware darf nicht benutzt worden sein, muss in unversehrtem Zustand sein, und in dem Zustand, in dem sie geliefert worden ist, zurückgesendet werden.
Falls die Ware zurückgesendet wird und nicht im vom Kunden beschriebenen Zustand bei uns ankommt, wird die Ware im aktuellen Zustand fotografiert und postwendend an den Kunden zurückgeschickt. Die anfallenden Portokosten trägt der Kunde.
Die zurückgesandten Waren müssen mit einem Rücksendeschein, der von unserem Unternehmen ausgestellt wurde, und in dem Zustand, in dem die Ware an den Kunden geliefert worden ist, zurückgesendet werden. Die Ware muss in der Originalverpackung und an die im Rücksendeschein angegebene Adresse zurückgesendet werden.
Wird dieser Zeitraum überschritten können Reklamationen nur in Ausnahmefällen berücksichtig werden. Der Käufer ist dazu verpflichtet alle Artikel, auch die beschädigten beziehungsweise nicht verwendbaren Artikel, zu bezahlen. Die Bestätigung des Mangels durch den Verkäufer verpflichtet ihn nur die beschädigten beziehungsweise nicht verwendbaren Artikel zu seinen Lasten zu ersetzen.
Dagegen hat er In diesem Fall kein Anrecht auf Bezahlung von Verdienstausfall und/oder auf Schadenersatzzahlungen.
Für die Zeit, in der das betreffende Material dem Käufer nicht zur Verfügung steht, ist der Käufer nicht berechtigt Entschädigungszahlungen zu fordern.
In folgenden Fällen hat der Käufer keinen Anspruch mehr auf die Garantiebestimmungen:
● Unsachgemäße Behandlung der Materialien.
● Falls eine dem Verkäufer unbekannte Person Reparationen oder Interventionen vorgenommen hat oder wenn die Anweisungen des Verkäufers nicht respektiert wurden.
Falls die Rechnung nicht oder nicht vollständig bezahlt worden ist, behält sich der Verkäufer das Anrecht vor die Garantieleistungen auszusetzen.

10. Eigentumsvorbehalt und der Gefahrenübergang der verkauften Ware.

Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Preises Eigentum des Verkäufers.
Falls der Verkäufer auf sein Anrecht auf Eigentumsvorbehalt zurückgreifen muss,  hat der Käufer kein Anrecht auf Rückerstattung der Vorauszahlungen.
Der Käufer trägt bei Rücksendung der nicht vollständig  bezahlten Ware die Kosten der Lieferung.
Falls der Kaufvertrag aufgrund eines Zahlungsverzuges durch ein Gerichtsurteil aufgelöst wird, werden die vom Käufer bereits entrichteten Summen vom Verkäufer einbehalten.
Selbst im Falle eines Insolvenz- oder Konkursverfahrens des Käufers übt der Verkäufer diese Forderung aus. Wenn das Gerichtsurteil die Einforderung der Waren beschließt, wird der Kaufvertrag  von Rechts wegen aufgelöst.
Die Gefahr der verkauften Ware geht auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung beauftragten Personen oder Anstalt ausgeliefert hat, spätestens jedoch ab Verlassen der Geschäftsstelle, und zwar auch dann, wenn der Käufer besondere Anweisungen gegeben hat.
Alle Risiken, Schäden, Verluste, Diebstähle, Schäden, Folgen bezüglich des gelieferten  Materials liegen in der Verantwortung des Kunden.

11. Geltendes Recht und gerichtliche Zuständigkeit

Bei einem Rechtsstreit gilt ausschließlich das schweizerische Recht, insbesondere das schweizerische Obligationenrecht.
Alle Streitigkeiten betreffend  der Auslegung oder Ausführung der vorliegenden allgemeinen  Nutzungsbedingungen regelt ausschließlich das für den Verkäufer zuständige Gericht.
Der Besteller bestätigt, dass er die AGB gelesen hat und acceptiert sie.

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